Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner ist seit ihrer Gründung auf Strafrecht spezialisiert. Ein Tätigkeitsschwerpunkt bildet dabei die Strafverteidigung im Bereich der Aussagedelikte.
Die Falschaussage ist nur eines der so genannten „Aussagedelikte“ nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Schließlich umfassen die Aussagedelikte unter Anderem den Meineid, die Versicherung an Eides Statt sowie verschiedene Konstellationen der Mitwirkung, wie beispielsweise die Verleitung zur Falschaussage oder die Anstiftung.
Betroffen sein kann grundsätzlich jeder, der als Zeuge oder Sachverständiger vor einem Gericht oder einer zur Vernehmung von Aussagen zuständigen Stelle eine Aussage zu machen hat. Entspricht das Gesagte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht der objektiven Wahrheit, droht ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage nach § 153 StGB. Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund ihrer Richtlinien sogar von Amts wegen verpflichtet, auch ohne Anzeige eines Dritten bei einem Anfangsverdacht ein Strafverfahren einzuleiten.
In vielen Fällen werden Umfang und Rechtsfolge der Aussagedelikte unterschätzt, denn bereits unrichtige Angaben der Personalien oder das Auslassen von relevanten Informationen können den Straftatbestand der Falschaussage erfüllen. Wird diese noch beschwört bzw. uneidlich bekräftigt erhöht sich das Strafmaß wesentlich.
Schnell können Sie sich als unbeteiligter Zeuge selber strafbar machen und müssen mit einer hohen Strafe rechnen. Aus diesem Grund sollten Sie das Abgeben einer Zeugenaussage im Prozess nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich vorher informieren.
Durch einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger beraten lassen:
Die an dieser Stelle aufgezeigten Informationen zu den Straftatbeständen der unterschiedlichen Aussagedelikte stellen selbstverständlich keine rechtliche Beratung dar und können eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger nicht ersetzen. Gern steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Böttner als Fachanwalt für Strafrecht zur Seite.
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